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   LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,14167
LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22 B ER (https://dejure.org/2022,14167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2022 - L 8 AY 27/22 B ER (https://dejure.org/2022,14167)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - L 8 AY 27/22 B ER (https://dejure.org/2022,14167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Asylbewerberleistungsgesetz

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylbLG § 14 Abs. 2; AsylbLG § 1a Abs. 1 S. 3; AsylbLG § 1a Abs. 3; AufenthG § 48 Abs. 3; AufenthG § 60b
    Asylbewerberleitungsrecht: Fortgesetzte Anspruchseinschränkung bei Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflichten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruchseinschränkungen bei Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG ; Ergänzende Leistungen bei Bedarfssituation des Asylbewerbers bei Anspruchseinschränkung; Folgen von Verstößen des Asylbewerbers gegen ausländerrechtliche Pflichten; Pflicht des Asylbewerbers zur Vorlage ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend Leistungseinschränkungen gegenüber

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2021 ausgeführt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums neben dem physischen auch das soziokulturelle Existenzminimum umfasst (BVerfG vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rn. 17).

    Zur bis zum 28.02.2015 geltenden Fassung des § 1a Nr. 2 AsylbLG, die eine Gewährung von "im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar gebotenen" Leistungen vorsah, hat das BVerfG festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der gesamte existenzsichernde Bedarf weiterhin zu decken ist, aber nun von der bedarfsorientierten Prüfung im Einzelfall abhängig gemacht wird (BVerfG vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rn. 22).

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Nur in den Fällen eines Fehlverhaltens des Leistungsberechtigten, das monokausal für seine Nichtabschiebung ist, ist die Anspruchseinschränkung verfassungsgemäß und verstößt im Einzelfall insbesondere nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip (vgl. BSG vom 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R; vgl. auch BSG vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R; Urteil des Senats vom 26.09.2019 - L 8 AY 70/15).

    § 1a Abs. 3 AsylbLG sanktioniert vermeidbares persönliches Fehlverhalten des Leistungsberechtigten, der die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch in seinen Verantwortungsbereich fallendes vertretbares und vorwerfbares Verhalten verhindert (vgl. BSG vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R - juris Rn. 33 f.; Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 48; vgl. auch Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris; Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 45).

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Soweit existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und deshalb eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, droht, ist eine Versagung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13); eine lediglich summarische Prüfung genügt nicht.

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - juris; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803).

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16

    Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Soweit der Senat für ein Vertretenmüssen i.S. § 1a Abs. 3 AsylbLG außerdem verlangt, dass der Leistungsberechtigte vor der Entscheidung über die Einschränkung angehört worden und ihm eine angemessene Frist zur Beendigung des leistungsmissbräuchlichen Verhaltens gesetzt worden ist, damit er die beabsichtigte Einschränkung der Leistungen durch eigenes Zutun noch abwenden kann (Beschluss des Senats vom 13.09.2016 - L 8 AY 21/16 B ER - juris Rn. 75 und vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 55), hat der Antragsgegner die Antragstellerin zuletzt mit Schreiben vom 09.11.2021 darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Leistungseinschränkung weiterhin erfüllt seien und ihr die Möglichkeit gegeben, bis zum 22.11.2021 zumindest eine Bestätigung der Botschaft über die Beantragung eines Reisepasses für sich selbst und ihre Kinder vorzulegen.

    § 1a Abs. 3 AsylbLG sanktioniert vermeidbares persönliches Fehlverhalten des Leistungsberechtigten, der die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch in seinen Verantwortungsbereich fallendes vertretbares und vorwerfbares Verhalten verhindert (vgl. BSG vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R - juris Rn. 33 f.; Beschluss des Senats vom 21.12.2016 - L 8 AY 31/16 B ER - juris Rn. 48; vgl. auch Urteil des Senats vom 05.08.2020 - L 8 AY 28/19 - juris; Siefert, AsylbLG, 2. Aufl., § 1a Rn. 45).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (BVerfG vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris Rn. 75; BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 94).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (BVerfG vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris Rn. 75; BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 94).
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (BVerfG vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - juris Rn. 75; BVerfG vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 94).
  • LSG Hessen, 26.02.2020 - L 4 AY 14/19

    § 1a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ist im Lichte der Urteile des

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Die dortige Einzelfallregelung zur Berücksichtigung besonderer Umstände muss jeden Bedarfsfall des § 3 Abs. 1 AsylbLG und nicht nur des § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG erfassen (Hessisches LSG vom 26.02.2020 - L 4 AY 14/19 B ER - juris Rn. 38 ff.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Da es sich hinsichtlich der Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage das Begehren nach weiteren Leistungen gestützt wird, ist - jedenfalls regelmäßig im Wege der Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip - die Leistungshöhe unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSG, Urteile vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und vom 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R; Urteil des Senats vom 29.04.2021 - L 8 AY 122/20 - alle nach juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - juris; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R

    Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz -

  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16

    Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a

  • LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19

    Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 AY 70/15

    Akzessorische Anspruchseinschränkung; Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2

  • LSG Bayern, 27.10.2020 - L 8 AY 105/20

    Asylbewerberleistungsgestz: Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der

  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.26

    Beschäftigungserlaubnis; vom Ausländer zu vertretende Gründe; Mitwirkung bei der

  • LSG Bayern, 30.10.2023 - L 8 AY 33/23

    Asylbewerberleistungsgesetz: Angabe eines falschen Geburtsdatums als

    Eine Duldung nach § 60b AufenthG führt jedoch nicht zur Einstufung des Betreffenden in § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG (vgl. Beschluss des Senats vom 11.05.2022 - L 8 AY 27/22 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 20.12.2023 - L 8 AY 45/23

    Anspruchseinschränkung bei unbegründeter Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit

    Dies entspricht im Ergebnis der vom BVerfG (Beschluss vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris) als noch verfassungsrechtlich zulässig erachteten Beschränkung von Leistungen nach dem AsylbLG auf das Maß des unabweisbar Gebotenen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.05.2022 - L 8 AY 27/22 B ER und vom 06.09.2022 - L 8 AY 73/22 B ER - beide nach juris).
  • LSG Bayern, 06.09.2022 - L 8 AY 73/22

    Asylbewerberleistungsrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Die Sanktion besteht mithin darin, dass der Antragsteller von dem pauschalierten Leistungsmodell der §§ 3, 3a AsylbLG auf die Anmeldung des individuellen Bedarfs insbesondere im Bereich der soziokulturellen Existenz verwiesen wird und im Falle der fehlenden Darlegung des Bedarfes auch nicht von der Pauschalierung profitieren kann (Beschluss des Senats vom 11.05.2022 - L 8 AY 27/22 B ER - juris Rn. 31).
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